Frührehabilitation
Frührehabilitation, im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerte, in Akutkrankenhäusern bei Patienten mit schweren Funktionsdefiziten durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen. Die Frührehabilitation kann bei schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Organtransplantation, Mehrfachverletzung) schon auf der Intensivstation beginnen und wird idealerweise auf fachübergreifenden Frührehabilitationsstationen unter fachärztlicher Leitung durchgeführt. Im deutschen Fallpauschalensystem der Krankenhausfinanzierung (G-DRG) ist
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar