Freie

Freie, Freihälse, Frilinge,

in den germanischen Volksrechten der Stand derer, die Rechtsfähigkeit (Mannheiligkeit) und politische Rechte besaßen (Gemeinfreie, Altfreie, Volksfreie). Aus ihnen ragten die Edelfreien hervor. Der Geburtsadel war von den Freien sozial, nicht aber rechtlich geschieden. Zwischen Freien und Unfreien war die Schicht der Minder- oder Halbfreien (Barschalken, Liten) angesiedelt, denen zwar

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