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Finderlohn

Finderlohn, Entgelt für die Ehrlichkeit und Mühe eines Finders, der eine verlorene Sache in Besitz genommen hat. Der Fund einer Sache im Wert von mehr als 10,– € muss dem Eigentümer oder der Polizei angezeigt werden. Der Finder kann einen Finderlohn verlangen; er beträgt 5 % bei Sachen im

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