Feststellungsklage
Feststellungsklage, Klage, die im Unterschied zur Leistungsklage nur auf die Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses (also nicht von Tatsachen) oder der Unechtheit oder Echtheit einer Urkunde gerichtet ist. Sie ist nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse des Klägers an der alsbaldigen
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