Fachbereichsrat
Fachbereichsrat, Fakultätsrat,
Entscheidungsorgan des Fachbereichs (Fakultät) einer Hochschule; gebildet aus Vertretern der verschiedenen Hochschulgruppen (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter, Studierende); die Professoren haben die Mehrheit. Der Fachbereichsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, die nicht in die Zuständigkeit des Fachbereichssprechers (Dekan) fallen.
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