Exterritorialität

Exterritorialität [lateinisch ex territorio »ausgenommen vom Staatsgebiet«],

die kraft Völkerrecht zugunsten bestimmter Personen und Sachen bestehende Ausnahme von der Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt (nicht von der Rechtsordnung) des Gebietsstaates. Art und Ausmaß der Exterritorialität ergeben sich jeweils aus völkerrechtlichen Vereinbarungen und dem Völkergewohnheitsrecht. Ihren Grund findet die Exterritorialität teils in den Notwendigkeiten des diplomatischen Verkehrs, teils in dem

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