Reformen im Zeichen der EU-Erweiterung
Ab 1989/91 sahen sich auch die Europäischen Gemeinschaften mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Zusammenbruchs des kommunistischen Staatensystems konfrontiert. Am 22. 10. 1990 hatte der EG-Ministerrat bereits die gesetzlichen »Übergangsregelungen« für die Eingliederung des Gebiets der früheren DDR in die EG gebilligt (ab 1. 1. 1991 in Kraft).
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