Ursprung und Entwicklung des Begriffs
Im römischen Recht bezeichnete Emanzipation den Rechtsakt, mit dem ein Kind aus der häuslichen Gemeinschaft und der väterlichen Verfügungsgewalt ausschied und zugleich in einem zunächst komplizierten, später vereinfachten Verfahren das Recht erhielt, Eigentum selbstständig zu verwalten. Als Terminus technicus bezeichnet Emanzipation hier einen öffentlich-rechtlichen Vorgang, der in das Ermessen des
Informationen zum Artikel
Quellenangabe