Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellung, Deckungskapital,
in Deutschland die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bei Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und privaten Krankenversicherungen in die Bilanz einzustellende Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die Höhe der Deckungsrückstellung ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen den periodisch konstanten Prämienzahlungen und dem mit zunehmendem Alter steigenden Sterblichkeits- und Krankheitsrisiko sowie den integrierten Kapitalbildungsprozessen. Grundlage
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar