de facto

de facto [lateinisch],

tatsächlich, den gegebenen Tatsachen entsprechend. Im Völkerrecht versteht man unter einer De-facto-Anerkennung eine praktisch vollzogene Anerkennung, ohne dass sie z. B. durch einen Vertrag festgelegt wurde. Dagegen bedeutet de jure: dem Recht nach, der Rechtslage (z. B. einem Vertrag) entsprechend.

Quellenangabe

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