Damnum (Recht)
Damnum [lateinisch »Schaden«, »Nachteil«] das, -s/...na, Recht:
die Vermögensminderung (Damnum emergens, positiv eingetretener Schaden) oder der entgangene Gewinn (Lucrum cessans; Schadensersatz).
Quellenangabe
Damnum [lateinisch »Schaden«, »Nachteil«] das, -s/...na, Recht:
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