Betriebsausschuss

Betriebsausschuss, das von Betriebsräten mit mindestens neun Mitgliedern aus ihrer Mitte gebildete und eingesetzte Gremium, das die laufenden Geschäfte führt und bestimmte Einzelaufgaben (z. B. Anhörung bei Kündigungen) wahrnimmt. Der Betriebsausschuss ist kein Willensbildungsorgan (§ 27 Betriebsverfassungsgesetz).

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