Berlin/Bonn-Gesetz
Berlin/Bonn-Gesetz, Bundesgesetz vom 26. 4. 1994 zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. 6. 1991 über die Vollendung der Einheit Deutschlands. Zweck des Gesetzes war es, Grundsätze für die Verlagerung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung in die Bundeshauptstadt Berlin zu bestimmen sowie die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in
Informationen zum Artikel
Quellenangabe