Benzinbleigesetz

Benzinbleigesetz, Kurzbezeichnung für das »Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore« vom 5. 8. 1971. Ihm zufolge darf seit dem 1. 1. 1976 der Gehalt an Bleiverbindungen, berechnet als Blei, 0,15 Gramm je Liter Ottokraftstoff nicht übersteigen. (Immissionsschutz)

Quellenangabe

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