Beiträge (öffentliches Recht)

Beiträge, öffentliches Recht und Finanzwissenschaft:

im engeren Sinn von einer öffentlichen Gebietskörperschaft einseitig festgesetzte Abgaben, die als Gegenleistung für eine besondere öffentliche Leistung erhoben werden. Im Unterschied zu Gebühren handelt es sich dabei um Leistungen, die nicht einer einzelnen Person, sondern einer Gruppe von Personen zugleich zugutekommen; auf die tatsächliche Inanspruchnahme im Einzelfall kommt es

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