Beisasse
Beisasse, ständiger Einwohner der mittelalterlichen Stadt, der mangels städtischen Grundbesitzes kein Bürgerrecht genoss. Erst die Verpflichtung zum Beisasseneid band ihn in die Schwurgemeinschaft der Bürger (»coniuratio«) und glich seine Rechtsstellung der ihrigen an.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe