Beharrungsbeschluss
Beharrungsbeschluss, im österreichischen Gesetzgebungsverfahren ein neuerlicher Beschluss des Nationalrats (in den Bundesländern: des Landtags) bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, durch den der Einspruch des Bundesrats (auf Landesebene: der Bundesregierung) obsolet wird und der Gesetzesbeschluss zu verkünden ist. Ein Beharrungsbeschluss ist nur möglich, wenn dem Bundesrat kein
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