Bedürfnisprüfung
Bedürfnisprüfung, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes oft vorgeschriebene Prüfung durch die Verwaltungsbehörde, ob für die Erteilung einer Erlaubnis (v. a. Gewerbeerlaubnis) »ein Bedürfnis bestehe«; damit sollte der Wettbewerb zum Vorteil der Beteiligten und im öffentlichen Interesse in Schranken gehalten werden. Die Bedürfnisprüfung, durch die das Grundrecht der Berufsfreiheit eingeschränkt
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