Bannmeile (älteres Recht)
Bannmeile, Bannkreis, Banlieue [bãˈljø, französisch], älteres Recht:
im Mittelalter Gebiet von einer Meile um eine Stadt, innerhalb dessen kein Fremder Handel oder Gewerbe treiben durfte. In den großen Territorien gab es die Bannmeile auch für Gerichtszwang, Vollstreckung, Geleit.
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