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Außenwirtschaftsgesetz

Außenwirtschaftsgesetz, Abkürzung AWG,

das in der Bundesrepublik Deutschland am 1. 9. 1961 in Kraft getretene und später ergänzte Gesetz zur umfassenden Regelung wirtschaftlicher Beziehungen mit dem Ausland (Neufassung: 6. 6. 2013). Grundsätzlich ist danach der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten frei, soweit er nicht ausdrücklichen Beschränkungen unterworfen ist, die sich

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