Außenprüfung
Außenprüfung, früher Betriebsprüfung,
Maßnahme des Finanzamtes, um anhand von Büchern und Aufzeichnungen die steuerlichen Verhältnisse von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit zu ermitteln (§§ 193 ff. Abgabenordnung [AO]). Die Außenprüfung kann verschiedene Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Sie wird durch die Prüfungsanordnung
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