Rechtsgrundlagen
Das Apothekenwesen ist durch das – Apothekengesetz in der Fassung vom 15. 10. 1980 (mit Änderungen) bundeseinheitlich geregelt. Danach obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar