Rechtsgrundlagen
Das Apothekenwesen ist durch das – Apothekengesetz in der Fassung vom 15. 10. 1980 (mit Änderungen) bundeseinheitlich geregelt. Danach obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Quellenangabe