Andreaskreuz
Andreaskreuz, Verkehrszeichen, früher »Warnkreuz«, aus zwei stehend oder liegend gekreuzten weißen Balken mit roten Enden (§ 41 Straßenverkehrsordnung, Zeichen 201). Bedeutung: »Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!« Das A. ist dort angebracht, wo der Straßenverkehr bei einem sich nähernden Schienenfahrzeug beziehungsweise bei geschlossenem Bahnübergang anhalten muss. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das
Quellenangabe