Amtstierarzt
Amtstierarzt, mit amtlichen Aufgaben (Seuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung u. a.) betrauter Tierarzt im Dienst der Länder und Gemeinden.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar