Agrarbericht der Bundesregierung
Agrarbericht der Bundesregierung, agrar- und ernährungspolitischer Bericht, der auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. 9. 1955 dem Bundestag bis 2007 jährlich bis zum 15. 2. vorzulegen war; seitdem nur noch alle vier Jahre. Er trat 1971 an die Stelle der seit 1956 erstellten »Grünen Berichte« und »Grünen Pläne«
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar