Abschluss (Handelsrecht)

Abschluss, Handelsrecht:

die nach § 242 HGB zum Schluss eines Geschäftsjahres erforderliche Endabrechnung der Bücher und Konten zur Ermittlung des Geschäftserfolgs (Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung).

Quellenangabe

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