abhängiges Unternehmen

abhängiges Unternehmen, rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes) Unternehmen mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Absatz 1 Aktiengesetz). Es wird nach § 18 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz vermutet, dass das abhängige Unternehmen mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet. Diese widerlegbare Vermutung

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