öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

öffentlich-rechtliche Kredit|institute, Sammelbegriff für vom Staat beziehungsweise öffentlichen Körperschaften in nicht privatwirtschaftlicher Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Gegensatz: private Banken. Zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten gehören Sparkassen, Landesbanken/Girozentralen, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten und Spezialbanken wie z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.