öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
öffentlich-rechtliche Kredit|institute, Sammelbegriff für vom Staat beziehungsweise öffentlichen Körperschaften in nicht privatwirtschaftlicher Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Gegensatz: private Banken. Zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten gehören Sparkassen, Landesbanken/Girozentralen, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten und Spezialbanken wie z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
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