Zwischenerfolgseliminierung

Zwischenerfolgseliminierung, Zwischenergebniseliminierung,

die rechentechnische Beseitigung von Gewinnen oder Verlusten, die aufgrund von konzerninternen Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen entstehen, durch Bestimmung geeigneter Verrechnungspreise. In der konsolidierten Bilanz des Konzerns werden gemäß § 304 HGB diese Lieferungen und Leistungen grundsätzlich mit einheitlichen Konzernverrechnungspreisen (Konzernanschaffungs- beziehungsweise Konzernherstellungskosten) bewertet.

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