Zuschreibung (Betriebswirtschaftslehre)

Zuschreibung, Betriebswirtschaftslehre: Wertaufholung,

die Erhöhung des Buchwerts von Gegenständen des Anlagevermögens zum Ausgleich überhöhter Abschreibung oder unterlassener Aktivierung in früheren Perioden. Für Unternehmen besteht gemäß § 253 und § 254 HGB in der Bilanz grundsätzlich ein Zuschreibungswahlrecht zur Korrektur früherer Abschreibungen bis zur Obergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Kapitalgesellschaften sieht § 280

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