Besondere Verfahrensformen
Neben dem beschriebenen regulären Zivilverfahren gibt es bestimmte besondere Verfahrensformen. In der Praxis besonders wichtig ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dabei beantragt der Gläubiger einer Geldsumme (bei anderen Ansprüchen ist ein solches Verfahren nicht möglich) beim Gericht einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Wenn der Adressat gegen den Bescheid keinen
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe