zentrale Gegenpartei
zentrale Gegenpartei, englisch Central Counterparty [ˈsentrəl ˈkaʊntəpɑːti], Abkürzung CCP,
juristische Person, die zwischen zwei Handelsparteien eines Wertpapiergeschäfts steht und so für jeden Käufer als Verkäufer und für jeden Verkäufer als Käufer eintritt. Mit dieser zentralen Stellung übernimmt die CCP das Kontrahentenrisiko (die Gefahr, dass einer der beiden originären Kontraktpartner seiner Verpflichtung nicht nachkommt), was den Handelsteilnehmern mehr Sicherheit bietet,
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