Wohnungsvermittlung

Wohnungsvermittlung, gewerbliche Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, den Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum zwischen Wohnungssuchenden und Wohnungseigentümern zu vermitteln. Wohnungsvermittler bedürfen nach § 34 c Gewerbeordnung einer Gewerbezulassung, die bei fehlender persönlicher Zuverlässigkeit zu versagen ist. Der Maklervertrag über die Wohnungsvermittlung unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der

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