Wirtschaftsplan (öffentliche Finanzwirtschaft)

Wirtschaftsplan, öffentliche Finanzwirtschaft:

Bezeichnung für den Haushaltsplan bestimmter öffentlicher Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Bundes- und Landesbetriebe, Sondervermögen, Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände), die nicht mit dem Umfang ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit im Haushaltsplan der zugehörigen Gebietskörperschaft erscheinen, sondern nur mit ihrem Wirtschaftsergebnis (Zuführungen, Ablieferungen). Der Wirtschaftsplan umfasst v. a. einen Erfolgsplan mit allen voraussichtlich anfallenden

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