Willkürverbot
Willkürverbot, das für alle staatliche Gewalt geltende Verbot, die dem Recht Unterworfenen willkürlich zu behandeln. Im Grundgesetz ist das Willkürverbot besonders im allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1) und im Rechtsstaatsprinzip verankert. Dem Gesetzgeber, der über weiten politischen Gestaltungs- und damit Unterscheidungsspielraum verfügt, setzt das Willkürverbot nur äußerste Grenzen.
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