Willensmängel

Willensmängel, Mängel einer Willenserklärung, insbesondere das Auseinanderfallen von Wille und Erklärung. Überhaupt keine Willenserklärung liegt vor, wenn bereits der Handlungswille fehlt. Fehlendes Erklärungsbewusstsein (z. B. jemand hebt bei einer Versteigerung die Hand, will aber kein Gebot abgeben, sondern nur einem Bekannten zuwinken) schließt nach herrschender Meinung dagegen die Annahme

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