wettbewerbliche Ausnahmebereiche
wettbewerbliche Ausnahmebereiche, Wirtschaftsbereiche, in denen das Kartellrecht keine oder nur beschränkte Anwendung findet. Wettbewerbliche Ausnahmebereiche nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind nur noch Landwirtschaft (§ 28 GWB) und Verlagswesen (vertikale Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften gemäß § 30 GWB sowie Buchpreisbindungsgesetz vom 2. 9. 2002). Einige wettbewerbliche Ausnahmebereiche unterliegen
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