Wertsteuer
Wertsteuer, Verbrauchsteuer, deren Bemessungsgrundlage Geldgrößen (z. B. der Preis des versteuerten Gutes) sind; der Steuersatz wird als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage ausgedrückt (Gegensatz: Mengensteuer). Inflationäre Entwicklungen führen bei konstantem Steuersatz zu einer Erhöhung des Steueraufkommens. – Unter den speziellen Verbrauchsteuern ist die Tabaksteuer sowohl Wertsteuer als auch Mengensteuer.
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