Wehrhoheit

Wehrhoheit, heute kaum noch verwendeter Begriff, der die Zuständigkeit eines Staates zur Aufstellung, Ausbildung und Verwendung von Streitkräften bezeichnet. Die Wehrhoheit ist Teil der Staatsgewalt. Ihr Verlust ist gleichbedeutend mit dem Verlust der Souveränität. In Deutschland liegt die Wehrhoheit beim Bund.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.