Wechselreiterei
Wechselreiterei, der zwischen zwei oder mehreren Personen vorgenommene Austausch von Wechselverpflichtungen, denen kein Umsatzgeschäft zugrunde liegt (»Gefälligkeitsakzept«), mit dem Ziel, sich durch Weiterbegebung (Diskont) der Wechsel Geld zu verschaffen. Im einfachsten Fall der Wechselreiterei löst der Bezogene den vom Aussteller zum Diskont gegebenen Wechsel bei Verfall dadurch ein,
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