Wahlen zum Deutschen Bundestag
Für Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt ein nur unwesentlich eingeschränktes Verhältniswahlrecht. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt (mit aktivem Wahlrecht) und wählbar (mit passivem Wahlrecht) ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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