Wache (seemännisch)
Wache, seemännisch: Schiffswache,
die jeweils für eine bestimmte Wachzeit beauftragten Besatzungsmitglieder. Sie versehen den laufenden Dienst und stellen Posten (Rudergänger, Ausguck u. a.). Es werden u. a. See-, Hafen-, Tages-, Nachtwache unterschieden. Die Dauer einer Wache beträgt vier Stunden. Der nicht durch den Wachdienst oder Bereitschaftsdienst in Anspruch genommene Besatzungsteil ist die »Freiwache«.
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