Votum (Recht)

Votum [v-; über französisch vote von mittellateinisch votum »Abstimmung«, von lateinisch votum »Gelübde«, »Versprechen«] das, -s/...ten und ...ta, Recht:

1) Im Staats- und Verfassungsrecht die Stimmabgabe. Der Beschluss der Volksvertretung, der der Regierung oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen ausspricht, wird Vertrauensvotum, der Ausspruch des Misstrauens Misstrauensvotum genannt (Artikel 67, 68 GG).

Quellenangabe

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