Vorzugsaktien

Vorzugs|akti|en, Vorrechts|akti|en, Prioritäts|akti|en, Vorzüge,

Aktien, die gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten hinsichtlich der Gewinnverteilung (Dividendenvorzugsaktien), der Verteilung des Gesellschaftsvermögens im Falle der Liquidation oder des Stimmrechts (Mehrstimmrechtsaktie; in Deutschland gemäß § 12 Aktiengesetz grundsätzlich unzulässig) ausgestattet sind. Der Gewinnvorzug kann als gegenüber den Stammaktien höhere Dividende, als garantierte Mindest- oder Zusatzdividende oder

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