Vorstellung (Arbeitsrecht)
Vorstellung, Arbeitsrecht:
das mit dem Zweck der Begründung eines Arbeitsverhältnisses erfolgende Aufsuchen eines Arbeitgebers durch einen Arbeit suchenden Arbeitnehmer, begleitet von einem Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten und der Vorlage persönlicher Unterlagen, die der Bewerbung förderlich sein sollen. Häufig wird der Bewerber im Rahmen der Vorstellung mit verschiedenen Eignungstests konfrontiert. Kommt ein Arbeitsvertrag
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