Vorschule
Vorschule, 1) bis zur Annahme der Weimarer Verfassung eine schulgeldpflichtige, öffentliche oder private dreijährige Elementarschule zur Vorbereitung auf die höhere Schule, v. a. in Preußen und Norddeutschland verbreitet, 1919/20 durch die für alle Kinder verbindliche Grundschule abgelöst; 2) von 1968 bis 1974 gab es in Deutschland Schulversuche mit Formen
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