Vorratsdatenspeicherung in Österreich
In Österreich wurden zum 1.4.2012 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 eingeführt, die eine Vorratsdatenspeicherung ermöglichten, nachdem aufgrund der Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG hohe Strafzahlungen drohten. Am 28.11.2012 legte der Verfassungsgerichtshof dem EuGH Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht vor. Daraufhin traf der EuGH am 8.4.2014 das oben erwähnte Urteil
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Mitwirkende
Ralph Zade
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