Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
In der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, sind Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), der Verordnung hierzu (VÜPF) und der Strafprozessordnung enthalten. Grundsätzlich müssen Telekommunikationsdienstleister entsprechende Daten sechs Monate lang vorhalten. Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht haben die Regelungen für rechtmäßig erachtet.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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