Vorratsdatenspeicherung

»Quick-Freeze-Verfahren« als möglicher Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung

Das FDP-geführte Justizministerium präferiert als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung das »Quick-Freeze-Verfahren« (nach dem englischen Ausdruck für »schockgefrieren«). Dabei werden gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, dass Behörden in konkreten Fällen eine Speicheranordnung erlassen können, um die Löschung von Daten zu verhindern, und, wenn diese relevant werden, auf die entsprechend gesicherten (»eingefrorenen«) Daten

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.