Vollstreckungsschutz

Vollstreckungs|schutz, vom Pfändungsschutz zu unterscheidende gerichtliche Anordnung zum Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. So bestimmt besonders § 712 ZPO, dass das Prozessgericht im Falle eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils dem Schuldner auf Antrag gestatten kann, die dem Gläubiger an sich zustehende Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden, wenn die Vollstreckung

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